Kosten - Schnack-Stuuv

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Kosten:

Die Logopädie ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs. Sie wird daher von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da die Logopädie nur mit einen Behandlungsauftrag vom Arzt durchgeführt werden darf, ist es zwingend erforderlich zum 1. Termin eine Heilmittelverordnung mitzubringen.

Der Gesetzgeber hat Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Sämtliche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Ausgenommen von dieser Regelungen sind nur Therapieverbrauchsmaterialien.

Klienten ab der Vollendung des 18. Lebensjahres müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl.10 € Verordnungsgebühr leisten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Klienten mit einer Zuzahlungsbefreiung. Diese muss der Praxis am Termin vorgelegt werden, spätestens aber ab bekanntwerden der Zuzahlungsbefreiung.

Ausfallgebühren:

Die Praxis vereinbart mit Ihnen individuelle Behandlungstermine, die nur für Sie reserviert werden. Sollten Sie einen Termin mal nicht einhalten können, muss der Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Hierfür reicht ein kurzer Anruf oder eine Nachricht auf den Anrufbeantworter.

Die Vereinbarten Termine sind rechtsgültig, bei Nichteinhaltung muss ich Ihnen die Ausfallstunde privat in Rechnung stellen. Hierzu dienen die allgemeinen gesetzlichen und privaten Krankenkassensätze.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


 
 
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